Fahrgastrechte Bahn

Ist der Zug mal wieder zu spät? Frust und Ärger sind bei Bahn-Verspätungen häufige Begleiter auf Zugreisen. Entweder kommt die Bahn unpünktlich oder gar nicht. Mit dem Service von Online-Anbietern lassen sich leicht Fahrgastrechte gegenüber der Bahn geltend machen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die gängige Rechtslage und was man als Bahnkunde tun kann.

Bahn Entschädigung bei Verspätung oder Zugausfall

Hinweis: Ab 1. Juni 2021 können Bahnreisende im Fall einer Verspätung mit einem online oder mobil gekauften Ticket ihre Entschädigung digital über ihr Kundenkonto geltend machen.

Über ihr Kundenkonto können Bahnreisende auf der Bahn-Webseite oder mobil in der DB Navigator App die betreffende Fahrt mit Fern- und Regionalverkehrszügen auswählen und eine Entschädigung mit wenigen Klicks beantragen. Das dauert nicht länger als fünf Minuten. Die meisten Daten sind voreingestellt, es müssen keine Zugnummern mehr herausgesucht oder Fahrkarten eingereicht werden. Damit wird die Entschädigung deutlich einfacher. Alternativ können Bahnreisende auch weiterhin das bisherige analoge Fahrgastrechteformular nutzen.

Wichtig ist es, als Fahrgast der Bahn seine Rechte zu kennen. Auch wenn der erste Moment hilflos wirkt und man grübelt, wie sich vielleicht doch noch das Ziel der Fahrt ohne größeren Zeitverlust erreichen lässt. Dabei hilft es, sich eine Übersicht über die einzelnen Fahrgastrechte zu verschaffen.

Wann gelten sie und welche konkreten Forderungen können Reisende bei Zugausfällen und Zugverspätungen an die Bahn richten? Generell bezeichnen Fahrgastrechte die Rechte eines Fahrgasts in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Aufgrund der europäischen Verordnung (EG) 1371/2007 besteht in der Europäischen Union (EU) und somit auch in Deutschland eine einheitliche Regelung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste.

Anspruch auf Entschädigung? So bemisst sich die Höhe der Erstattung!

Das Interessanteste für die Fahrgäste der Bahn ist die Höhe der Erstattung.  Bei Einzelfahrscheinen für den Nah- und Fernverkehr gelten folgende Regelungen:

  • Ab 60 Minuten Verspätung ein Beitrag in Höhe von 25% des Fahrpreises
  • Ab 120 Minuten Verspätung ein Beitrag in Höhe von 50% des Fahrpreises

Eine weitere, wichtige Regelung: Bei Nichtantritt oder dem Abbruch der eigenen Reise – wegen einer zu erwartenden Verspätung von 60 Minuten – lässt sich der vollständige Fahrpreis erstatten. Dies ist vielen Bahnfahrern oft gar nicht bewusst.

Für Folgeschäden haftet die Bahn allerdings auch bei Verspätung nicht. Wird aufgrund der Verspätung des Zuges also beispielsweise das Flugzeug verpasst, übernimmt die Bahn im Zusammenhang mit dem verpassten Flug keine Haftung. Dies gilt übrigens auch für Schiffe, U-Bahnen und Busse, die in dem Ticket enthalten sind.

Ob die Bahn die Verspätung vorab ankündigt, ist für einen Anspruch nicht entscheidend. Dieser besteht nämlich auch, wenn der Zug unangekündigt ausfällt.

Als Reisender kann man insbesondere dann vernünftigerweise mit einer Verspätung rechnen, wenn diese über mindestens eine der nachfolgenden Informationskanäle bekanntgemacht wurde:

  • Aushängefahrpläne und ausgehängte Informationen über Fahrplanänderungen in Bahnhöfen
  • Direkt in der DB Navigator App
  • Via Durchsage am Bahnhof oder im Zug
  • Auf der Anzeige am Bahnsteig
  • Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen personalbedienter Verkaufsstellen

Die Zugbindung auf dem jeweiligen Ticket wird nämlich erst ab einer Verspätung von 20 Minuten aufgehoben. Auf diese Feinheiten gilt es als Reisender also in jedem Fall zu achten!

Beträgt die Verspätung mehr als 60 Minuten, kann das Ticket außerdem problemlos zurückgegeben werden. Selbst Sparangebote sind von dieser Sonderregelung nicht ausgeschlossen.

Bahn zu spät? In diesen Fällen kann die eigene Fahrt abgebrochen werden!

Ein weiteres Recht, welches man als Fahrgast hat, ist die eigene Reise auf der Fahrt abzubrechen. Diese Option wird für Fahrgäste immer dann relevant, wenn bspw. ein geplantes Meeting am Zielort aufgrund der Verspätung nicht mehr wahrnehmbar ist. Man denke dabei an eine Verspätung von über einer Stunde zu einem wichtigen Meeting oder Geschäftstermin.

Aber auch der verpasste Arzttermin kann dazu führen, dass die Fahrt für einen sinnfrei wird. Diesbezüglich gibt es von der Bahn keinen festen Katalog. Das Ganze liegt im Ermessen des Bahnfahrers. Beim Einreichen muss auch der Grund bei der Bahn nicht gesondert nachgewiesen werden.

Man spricht immer dann von einem Reiseabbruch, wenn die eigene Bahnreise gestartet, der auf dem Ticket gebuchte Zielbahnhof aber nicht erreicht wurde.

In diesen Fällen kann der Fahrgast seine Reise an einem Bahnhof auf seiner Reiseroute abbrechen und die Rückreise zu seinem Ausgangsbahnhof antreten. Wichtig ist hierbei, dass dieser Bahnhof auf der Route zwischen dem eigenen Start- und Zielbahnhof liegen sollte.

Extratipp: Ist euer reservierter Sitzplatz nicht verfügbar? Dann könnt ihr euch die Buchungsgebühren für diesen erstatten lassen, solange euer reservierter Sitzplatz aufgrund von einem Bahnverschulden nicht zur Verfügung stand.

Was geschieht bei Ausfällen der ersten Klasse?

Spannend ist, dass es aktuell keine gesetzlichen Regelungen bei einem Ausfall der ersten Klasse gibt. Habt ihr also ein gebuchtes Ticket für die erste Klasse und diese fällt aus, gilt es für euch in der zweiten Klasse weiterzureisen.

Allerdings sei an dieser Stelle gesagt, dass in einigen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Bahnunternehmen entsprechende Regelungen zu genau dieser Frage existieren. Ein genauerer Blick kann sich also in jedem Fall lohnen!

Wer sich nicht selbst in die Thematik einlesen möchte, der kann in solchen Fällen außerdem den Service von entsprechenden Legal Tech Startups, wie refundrebel, in Anspruch nehmen. Diese prüfen den Sachverhalt im Regelfall eigenständig und innerhalb weniger Klicks.

Und: im Bestfall gibt es dann doch eine Regelung, die zu einer Entschädigung beim Ausfall der ersten Klasse führt!

Bei einer Zugverspätung mit dem Taxi weiterfahren – diese Voraussetzungen gilt es zu beachten!

Wenn das Ziel mithilfe eines anderen Verkehrsmittels erreicht werden kann, so kann der „gestrandete“ Fahrgast auch den Bus oder gar das Taxi nutzen. Die Kosten, die hierbei entstehen, werden bis zu einer Höhe von maximal 80 Euro erstattet.

Allerdings gilt es hier auf die geregelten Voraussetzungen zu achten. Diese müssen vor der Fahrt nämlich erfüllt sein. Sonst bleibt man als Fahrgast im schlimmsten Fall auf seinen Kosten sitzen!

Der erste Fall gestaltet sich dabei wie folgt. Zunächst muss die zu erwartende Zugverspätung mindestens größer als 60 Minuten sein. Außerdem ist es wichtig, dass die planmäßige Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr liegt.

Eine weitere Konstellation: die letzte fahrplanmäßige Verbindung ist vom Zugausfall betroffen. Außerdem kann der angepeilte Zielbahnhof ohne die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr vor 24 Uhr erreicht werden.

Liegt eine der beiden Fälle vor, bekommt man als Fahrgast in der Regel einen Taxigutschein ausgestellt.

Ganz wichtig: Die Bahn bietet bei Zugausfällen und Verspätungen oftmals selbstorganisierte Verkehrsalternativen an. Ist dieser der Fall, haben diese alternativen Verkehrsmittel grundsätzlich Vorrang vor dem Taxigutschein oder der selbstorganisierten Taxifahrt.

Übernachtung im Hotel bei Zugausfällen oder Zugverspätungen

Ist die Fortsetzung der Fahrt am gleichen Tag, aufgrund von Zugausfall oder -verspätung, nicht mehr zumutbar, können Reisende auch die Nacht in einem Hotel verbringen. Diese Kosten lassen sich ebenfalls gegenüber der Bahn geltend machen.

Dennoch sei dazu geraten, in diesem Fall eine bestimmte Verhältnismäßigkeit zu wahren. Die Art der Übernachtung sollte der gewählten Reise entsprechen. Ein ausgefallener Regionalzug ist somit keine Einladung für einen Aufenthalt in einem Hotel der oberen Preisklasse.

Achtung: Tritt hingegen ein Streik der Bahnbediensteten ein, gilt ein Sonderfall. Die Zugbindung entfällt bei Ausfall sofort und bei Verspätung nach einer Zeitspanne von 20 Minuten. Eine Nachschlagszahlung wird hierbei übrigens immer fällig. Diese kann bei allen Tickets, außer stark ermäßigten, zurückverlangt werden.

Fazit

Es zeigt sich, Bahnreisende müssen nicht alles hinnehmen. Alle Fahrgäste haben das Recht auf eine angemessene Entschädigung. Ein wenig Wissen um die eigenen Rechte hilft bei der Auswahl nach einer passenden Lösung für die jeweiligen Situation.

Die Fahrgastrechte der Bahn können bis zu einem Jahr rückwirkend geltend gemacht werden und gelten auch im Falle von Streiks, Unwettern, Personenschäden und technischen Problemen.

Fragen und Antworten

▷ Wie hoch ist die Höhe der Entschädigung?

Die Höhe der Entschädigung bei Zugverspätungen oder Zugausfällen ist von vielen Dingen abhängig – von 25% Fahrpreis-Rückerstattung bei einer Stunde Verspätung bis zu 100% Rückerstattung bei Abbruch der Reise.

▷ Was ist mit Verspätungen weniger als 60 Minuten?

Laut Gesetz (europäischen Verordnung (EG) 1371/2007) sind die Bahnunternehmen nur verpflichtet bei Verspätungen ab 60 Minuten eine Entschädigung zu zahlen. Alles andere ist freiwillig.

▷ Muss mir die Bahn den Vorfall bestätigen?

Du benötigst keinerlei Bestätigungen über den Vorfall vom Bahnpersonal oder Ähnliches. Es reicht die Fahrkarte/Zeitfahrkarte als Beweismittel.

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