Barrierefreies Reisen mit der Bahn

Während Bus- und Straßenbahnhaltestellen gemäß dem Personenbeförderungsgesetz bis Ende 2021 barrierefrei sein müssen, werden viele Bahnhöfe des Nah- und Fernverkehrs die Kriterien der Barrierefreiheit in naher Zukunft noch nicht erfüllen. Trotzdem bieten die deutschen Bahnunternehmen verschiedene Services und Hilfeleistungen an, um mobilitätseingeschränkte Reisende zu unterstützen.

Allgemeine Informationen für Menschen mit Behinderung

Das Bundesteilhabegesetz besagt, dass niemand wegen seiner Behinderung in der Gesellschaft benachteiligt werden darf – das muss natürlich auch im Zugverkehr gewährleistet sein. Mithilfe verschiedener Hilfeleistungen soll Menschen mit Behinderung das Zugreisen erleichtert werden. Online, telefonisch oder direkt am Bahnhof finden Betroffene Informations- und Hilfsangebote für das barrierefreie Reisen.

Der Mobilitätsservice der Deutschen Bahn

Die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) der Deutschen Bahn dient als Ansprechpartner für mobilitätseingeschränkte Personen und unterstützt sie bei geplanten Reisen. Bei Fragen rund um die Züge, die Barrierefreiheit an Bahnhöfen oder Mindestumsteigezeiten stehen die Mitarbeiter dort telefonisch zur Verfügung. Es wird empfohlen, Zugreisen bis spätestens 20 Uhr des Vortages anzumelden, damit Hilfeleistungen beim Ein-, Um- oder Ausstieg gewährleistet können. Bei Hilfeleistungen im Ausland muss die Fahrt 48 Stunden im Voraus angekündigt werden.

Die Kontaktdaten und Öffnungszeiten findest du auf der Webseite der Deutschen Bahn.

Achtung: Der Mobilitätsservice der Deutschen Bahn kann nur Hilfeleistungen organisieren, wenn es sich auch um Züge der DB handelt. Bei privaten Eisenbahnunternehmen müssen diese extra informiert werden – unabhängig davon, ob es sich um Bahnhöfe und Schienen der DB handelt.

Zugreisen für Menschen mit Mobilitätseinschränkung

Deutschlandweit gibt es rund 5.700 Bahnstationen, doch nur 1.550 von ihnen sind stufenfrei zu erreichen – was allerdings auch nicht immer bedeutet, dass eine Rampe oder ein Aufzug vorhanden sind, hin und wieder gibt es auch nur provisierte Trampelpfade. Um herauszufinden, wie ein Bahnhof ausgestattet ist, können Betroffene sich telefonisch bei der Mobilitätsservice-Zentrale melden oder sich über die DB Bahnhof live App oder die Webseite bahnhof.de informieren. Dort findet man auch Informationen dazu, ob die Aufzüge funktionieren oder Rolltreppen existieren.

An Bahnhöfen erhalten Menschen mit Mobilitätseinschränkung einige Services, die ihnen das Reisen mit dem Zug erleichtern sollen: Es gibt günstige und teilweise kostenlose Parkplätze an Bahnhöfen und in großen Bahnhöfen besteht die Möglichkeit, einen Rollstuhl anzufordern. Eine weitere Unterstützung für Bahnreisende mit Mobilitätseinschränkung ist der DB Gepäckservice: Menschen, die über das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis verfügen, können Krankenfahrstühle und andere orthopädische Hilfsmittel bis maximal 100 Kilogramm innerhalb Deutschlands kostenlos transportieren lassen.

Weiter gibt es in vielen DB Reisezentren Sitzplätze und spezielle Beratungsplätze für Zugreisende mit Gehbehinderung. Zudem gibt es Video-Reisezentren, wo Fahrgäste beispielsweise beim Ticketverkauf unterstützt werden. Diese Video-Kabinen sind auch für Rollstuhlfahrer geeignet. Zuletzt sind viele Bahnhöfe mit behindertengerechten Toiletten ausgestattet, welche mit einem Euroschlüssel oder vom Bahnhofspersonal ausschließlich für Menschen mit Behinderung geöffnet werden können.

Die Züge der Deutschen Bahn sind grundsätzlich alle für mobilitätseingeschränkte Passagiere geeignet: Es gibt breite Einstiege, mehrere Rollstuhlstellplätze, erforderliche Bewegungsflächen und behindertengerechte Toiletten. Im Fernverkehr können Rollstuhlstellplätze inklusive eines reservierten Sitzplatzes im Voraus gebucht werden. Zudem kann neben oder gegenüber des Rollstuhlplatzes ein Sitz für eine Begleitperson gebucht werden, welche kostenlos mitreisen darf. Reisende, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind, reisen ebenfalls kostenfrei.

Es gilt aber zu beachten, dass längst noch nicht alle Nahverkehrszüge mit einer Rollstuhlrampe ausgestattet sind und sich nicht alle Bahnsteige auf Zughöhe befinden – deswegen benötigen Menschen mit Mobilitätseinschränkung auf vielen Fahrten trotzdem Hilfe beim Ein- und Ausstieg.

Zugreisen für Menschen mit eingeschränkter Hörfähigkeit

Die Deutsche Bahn hat eine Vielzahl ihrer Hilfsangebote für behinderte Menschen auch auf Reisende mit eingeschränkter Hörfähigkeit abgestimmt. So ist beispielsweise die Mobilitätsservice-Zentrale auch per E-Mail oder Fax zu erreichen. Dabei soll bei kurzfristigen Anliegen die Dringlichkeit unbedingt in der Betreffzeile kenntlich gemacht werden, damit die Anfragen schnellstmöglich bearbeitet werden.

An den Bahnhöfen finden ertaubte, gehörlose oder schwerhörende Fahrgäste sowie alle anderen Zugreisenden in der Regel Monitore und Anzeigetafeln vor, auf denen aktuelle Informationen wie Gleisnummern oder Verspätungen bekannt gegeben werden. Derartige Informationen können außerdem in der DB App in Echtzeit abgerufen werden. Weiter können alle Bahnreisende Wagenreihungen oder Abfahrt- und Ankunftspläne in den Vitrinen an den Gleisen ablesen. Zusätzlich gibt es an vielen DB Informationsstellen und Reisezentren induktive Höranlagen für Hörgeräteträger.

Ein weiterer DB-Service für ertaubte, gehörlose oder schwerhörende Fahrgäste sind die SMS-Nachrichten für Störungsmeldungen: Wenn mal ein Ticketautomat gestört ist, Geräte oder andere Einrichtungen im Bahnhof oder im Zug nicht richtig funktionieren oder andere wichtige Informationen übermittelt werden sollen, können Betroffene eine SMS mit dem Textbeginn #deafhelp an eine Service-Nummer schicken – diese ist allerdings kostenpflichtig.

Das Personal in den Zügen kann Menschen mit eingeschränkter Hörfähigkeit selbstverständlich alle wichtigen Informationen schriftlich mitteilen, insofern auf den Unterstützungsbedarf aufmerksam gemacht wird.

Gut zu wissen: Die Deutsche Bahn erklärt alle wichtigen Services rund um das Bahnreisen – vom Ticketkauf bis hin zur Einforderung der Fahrgastrechte – in mehreren Videos in Gebärdensprache auf YouTube: Video in Gebärdensprache: Eine Einführung in Services der DB Teil 2: Buchung

https://www.youtube.com/watch?v=MIuLncu26BQ
Video in Gebärdensprache: Eine Einführung in Services der DB Teil 2: Buchung

Zugreisen für Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit

Das Reisen mit der Bahn stellt auch sehbehinderte Menschen oft für Hindernisse. Um sich in den Bahnhöfen gut zurechtzufinden, gibt es ein spezielles Wegeleitsystem, das mit vielen taktilen Elementen und weiteren Hilfsmitteln für Menschen mit Sehbehinderung ausgestattet ist. Dazu gehören deutlich sichtbare und fühlbare Markierungen von Treppenstufen, Bahnsteigzugängen, Ein- und Ausgängen, der Bahnhofsmission, der DB Information und dem DB Reisezentrum. Die große Schrift in den Aushangvitrinen und die Monitoranzeigen in geringer Höhe sollen zusätzlich Menschen mit Sehbehinderung unterstützen.

Der Mobilitätsservice hilft selbstverständlich auch Bahnreisenden mit eingeschränkter Sehfähigkeit gerne beim Ein-, Um- und Ausstieg, insofern die Fahrt vorher angekündigt wurde. Auch der kostenlose Gepäcktransport steht ihnen zur Verfügung.

Nützliche Apps und Webseiten

bahnhof.de

Auf bahnhof.de von der DB Station&Service AG finden Bahnreisende viele nützliche Informationen zu dem Unternehmen, den Bahnhöfen und den angebotenen Services. Besonders für Menschen mit Behinderung kann es hilfreich sein, vor der geplanten Reise nach den Bahnhöfen zu suchen, an denen der Ein-, Um- oder Ausstieg erfolgen wird. Auf der Webseite werden einem alle relevanten Informationen zum Bahnhof mitgeteilt – darunter auch die Ausstattung für die Barrierefreiheit an den einzelnen Gleisen und die Verfügbarkeit eines Mobilitätsservices vor Ort. Außerdem kann man dort ablesen, ob die Aufzüge an den Gleisen aktuell funktionieren oder nicht.

Bahnhof Live App

Die App Bahnhof Live ermöglicht den mobilen Zugriff auf mehr als 5.000 Bahnhöfe und alle ÖPNV-Haltestellen in ganz Deutschland. Mit der App können sich Reisende bestens auf ihre Fahrt vorbereiten. Folgende Vorteile bietet die Bahnhof Live App:

  • Abfahrtsinformationen:
    Eine vollständige Übersicht aller an- und abfahrenden Züge inklusive Uhrzeit, Gleis- und Zugnummer in Echtzeit erleichtert die Reiseplanung.
  • Bahnhofsuche:
    Mit nur einem Klick lässt sich über die Standortsuche der nächste Bahnhof oder die nächste ÖPNV-Haltestelle ausfindig machen.
  • Bahnhofsausstattung:
    Besonders für mobilitätseingeschränkte Menschen ist es wichtig zu wissen, ob Bahnhöfe über einen barrierefreien Zugang zum Gleis verfügen. Das wird unter anderem in der App angezeigt: Ob es einen stufenlosen Zugang gibt, ob es Aufzüge gibt und ob diese funktionieren. Darüber hinaus gibt sie Informationen über vorhandene Toiletten, Schließfächer, Reisezentren oder Einkaufsmöglichkeiten im Bahnhof.
  • Wagenreihung:
    Wenn man die aktuelle Wagenreihung für ICE, IC und EC kennt, kann man sich viel Stress am Gleis und unnötig lange Wege durch den Zug sparen. In der Bahnhof Live App kann man zudem sehen, wo sich ein bestimmtes Abteil, Rollstuhlstellplätze, Vorrangplätze und die Toilette für mobilitätseingeschränkte Reisende befinden.
  • Aktuelles Aufkommen:
    Für rund 100 Bahnhöfe deutschlandweit wird das Besucheraufkommens im Tagesverlauf grafisch in der App dargestellt.
  • Informationen und Services vor Ort:
    An vielen Bahnhöfen gibt es zentrale Anlaufstellen wie die DB Information, den „Mobilen Service“, das DB Reisezentrum oder die Bahnhofsmission. Welches Angebot zu welchen Öffnungszeiten verfügbar ist, findet man auch in der App.
  • Newsfeed:
    Informationen über aktuelle Geschehnisse, neue Produkte und Services am Bahnhof oder auch aktuelle Baumaßnahmen werden auf der Startseite angezeigt abgebildet.
  • Sprachausgabe:
    Die Informationen der Bahnhof Live App können über die Sprachausgabe jedes Smartphones akustisch wiedergegeben werden.

Angebote und Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung

Bahnreisende, die im Besitz eines amtlichen Schwerbehindertenausweises sind, können besondere Leistungen der Bahn in Anspruch nehmen – mit Beiblatt mit gültiger Wertmarke erhalten Fahrgäste weitere Vergünstigungen. Die Wertmarke ist beim Versorgungsamt auf Antrag erhältlich, sie ist meist für ein halbes oder ganzes Jahr gültig.

Ticketermäßigungen

Menschen mit Behinderung, die diese Wertmarke besitzen, können überall im Nahverkehr in Deutschland kostenfrei mitfahren. Das gilt für alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn und anderer Eisenbahnunternehmen sowie für öffentliche Verkehrsmittel auf Verbundstrecken. Es gibt auch einige Seestrecken, die Menschen mit Behinderung kostenlos nutzen können:

  • DB Schifffahrt und Inselbahn Wangerooge: Strecke Sande-Harlesiel-Wangerooge (= Tidebus-Schiff-Inselbahn)
  • Schiffahrt der Inselgemeinde Langeoog: Strecke Bensersiel-Langeoog (= Schiff-Inselbahn)
  • Reederei Norden-Frisia: Strecke Norddeich Mole-Norderney (= Schiff) und Norddeich Mole-Juist (= Schiff)
  • Reederei AG EMS: Strecke Emden Außenhafen-Borkum (= Schiff-Inselbahn. Hinweis: bei Nutzung des Katamarans ist ein Zuschlag inkl. Reservierung jeweils den Reisenden und die Begleitperson erforderlich)
  • Reederei Baltrum-Linie: Strecke Norden-Neßmersiel-Baltrum (= Reedereibus-Schiff)
  • W.D.R.: Strecke Dagebüll Mole-Amrum (= Schiff) und Dagebüll Mole-Föhr (= Schiff)
  • Schifffahrt Spiekeroog: Strecke Neuharlingersiel-Spiekeroog (= Schiff)
  • Reederei Neue Pellwormer Dampfschiffahrts GmbH (NPDG): Strecke Nordstrand-Pellworm (= Schiff)
  • Reederei Hiddensee: Strecke Schaprode-Hiddensee (= Schiff) und Stralsund-Hiddensee (= Schiff).

Bei Fahrten im Fernverkehr benötigen auch Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis und einer Wertmarke eine Fahrkeite – Ausnahmen gelten auf ausgewählten Strecken oder wenn Fernverkehrszüge für Tickets des Verkehrsverbundes freigegeben wurden, beispielsweise in Störungsfällen. Die Fahrkarten dürfen direkt an Bord gekauft werden. Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent zahlen dabei den regulären Flexpreis statt den Bordpreis. Dafür sollte man direkt beim Einstieg dem Bahnpersonal Bescheid geben, dass man noch ein Ticket braucht.

Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 Prozent können zusätzlich ermäßigte BahnCards erhalten.

Tipp: Um die günstigsten Fahrkarten zu ergattern, sollte man bereits die Preise von verschiedenen Verbindungen vergleichen und Tickets online buchen.

Begleitpersonen und Begleithunde

Das neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX, Teil 3, Kapitel 13) legt fest, dass Menschen mit Behinderung eine Begleitperson und einen Begleithund kostenlos mitnehmen dürfen. Das gilt in allen innerdeutschen Zügen des Nah- und Fernverkehrs, in Bussen, in Zügen anderer Eisenbahnunternehmen, auf dem Bodensee, im Bereich Überlinger See und im Nordseeinselverkehr. Dafür braucht der schwerbehinderte Fahrgast keine Wertmarke. Die einzige Vorraussetzung ist, dass im Schwerbehindertenausweis „B“ und der Vermerk „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ eingetragen oder der Vermerk „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ nicht gelöscht ist. Begleithunde müssen in den Zügen keinen Maulkorb tragen.

Unterstützung bei internationalen Bahnreisen

In Kooperation mit anderen europäischen Bahnunternehmen in unseren Nachbarländern können Bahnreisende mit Behinderung über die Mobilitätsservice-Zentrale auch Hilfe im Ausland anfordern. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, über die jeweiligen Hotlines der Partnerunternehmen Hilfeleistungen für den Ein-, Um- und Aussteig vorzumelden. In den meisten Nachbarländern reisen Begleitpersonen und/oder Begleithunde bei Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises kostenfrei mit. Es muss aber zu vor eine Fahrkarte ohne Fahrpreisberechnung (Nullpreis-Fahrkarte) erworben werden. In manchen Zügen (z.B. Eurostar oder TGV) erhalten Menschen mit Behinderung und/oder deren Begleiter eine Ermäßigung.

Beförderung von Hilfsmitteln

Menschen mit Behinderung können orthopädische Hilfsmittel wie Rollstühle, Rollatoren und Gehhilfen kostenfrei in den Zügen der Deutschen Bahn mitnehmen. Behinderte Menschen ohne dem Merkzeichen „G/aG“ in ihrem Schwerbehindertenausweis müssen eine Fahrradkarte für den Transport dieser Hilfsmittel erwerben.

Es besteht auch die Möglichkeit, Hilfsmittel mit dem Gepäckservice der DB befördern zu lassen, wenn diese nicht bei der Zugfahrt mitgeführt werden können oder wollen. Rollstühle werden unentgeltlich befördert, Merkzeichen „G/aG“ im Schwerbehindertenausweis der Reisenden eingetragen ist. Das Gewicht der Krankenfahrtstühle darf dabei maximal 100 Kilogramm betragen. Ab einem Gewicht von 31,5 Kilogramm ist bereits ein Anmeldeformular auszufüllen, da die Beförderung in einem Sonderprozess organisiert werden muss. Dreirädrige Krankenfahrstühle, Krankenfahrräder, Hand-Bikes sowie Elektrofahrzeuge können nicht mit dem DB Gepäckservice befördert werden.

Zudem können Reisende mit Behinderung normale Gepäckstücke wie Koffer, Taschen oder Rucksäcke über Hermes von zuhause zu ihrem Reiseziel zu einem vergünstigten Preis transportieren lassen.

Bahn-Angebote & Updates

Aktuelle Angebote, günstige Tickets sowie praktische Tipps & Tricks!

Ich willige ein, Angebote per E-Mail zu erhalten. Abmelden jederzeit möglich!

Bahn-Angebote & Updates

Aktuelle Angebote, günstige Tickets sowie praktische Tipps & Tricks!

Ja, ich möchte Angebote per E-Mail erhalten. Abmeldung jederzeit möglich!